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Fragen zur BGV A3 Prüfung

  • tobias beck
  • 24. Dezember 2008 um 16:24
  • tobias beck
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    • 24. Dezember 2008 um 16:24
    • #1

    Hi.

    Ja, ich weiß der X-te thread zur A3 Prüfung, allerdings hab ich da noch einige wenige Fragen, die mir bisherkeiner beantworten konnte.

    1. Gibt es in der VT Geräte, die man nicht prüfen darf/sollte der Elektronik wegen?

    2. Prüfgerät ist Beha Telaris 0701/0702. Wie kann man mit dem Gerät Schukoverlängerungen, bzw. Mehrfachdosen prüfen? Hab meinen Elektriker schon gefragt,warte noch auf Antwort, aber vielleicht hat ja einer von euch genau das gleiche Gerät und weiß Bescheid.

    3. Es ist die erste Prüfung die wir durchführen, also im Protokoll "Erstprüfung" ankreuzen, klar. Aber: muss bei der Erstprüfung was besonderes beachtet werden, außer alle Geräte, Leitungen, usw. unverwechselbar zu kennzeichnen?

    Ich muss dazu anmerken, dass ich Elektrofachkraft bin und weiß was ich tue. Habe auch schon in der Ausbildung unter Aufsicht ca. 300 Geräte in meinem Ausbildungsbetrieb geprüft, aber leider mit nem anderen Gerät....

    Ich hoffe auf einige Antworten, die mich weiterbringen und wünsch euch ein frohes Fest.

    MfG

    Tobias Beck

    Was ist eine Signatur?!

  • JohannesP
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    • 24. Dezember 2008 um 17:32
    • #2

    Hallo

    1.) Es gibt zwar Geräte, die man zur Isolationsmessung nicht mit 500V prüfen sollte (z.B. CD-Player, Computer, Mischpulte) aber auf keinen Fall Geräte die man einfach garnicht prüft. Alle Gerät müssen geprüft werden.
    Ist die Iso-Prüfung mit 500V nicht möglich muss ersatzweise eine Differenzstrommessung oder eine Ableitstrommessung bei SK I bzw. eine Differenzstrommessung oder eine Berührstrommessung bei SK II erfolgen. Zu bevorzugen ist immer die Differenzstrommethode.

    2) Als aller erstes den Schutzleiterwiderstand prüfen. Dazu die Verlängerung in die Teststeckdose des Messgerätes stecken und mit der Messspitze der mitgelieferten Prüfleitung an der Schuko-Kupplung den PE-Kontakt berühren.
    Danach Iso-Prüfung wie gewohnt.

    3) Wenn du die Leitungen gekauft hast, hat die Erstprüfung oder auch "Inbetriebnahmeprüfung" der Hersteller vorgenommen. Eine "Erstprüfung" erfolgt nach Herstellung eines elektr. Gerätes und erfolgt nach DIN VDE 0100. Du führst also quasi keine Erstprüfung, sondern die erste Widerholungsprüfung durch.

    Gruß
    Johannes

    "Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein."

    _______________

    http://www.Pradler-Veranstaltungstechnik.de

    Johannes Pradler
    Geschäftsführer
    Meister für Veranstaltungstechnik (Bühne/Studio)

  • tobias beck
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    • 24. Dezember 2008 um 20:05
    • #3

    Wunderbar, das ist doch schonmal ne gute Antwort. Dann mach ich das mit der Differenzstrommessung. Anleitung dazu hab ich. Die meißten Schukoleitungen hab ich selbst gefertigt; heißt dann Erstprüfung, oder?

    Was ist eine Signatur?!

  • buzz
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    • 24. Dezember 2008 um 23:52
    • #4

    Ohne Dich entmutigen zu wollen: wenn Du hier von der Differenzstrommessung zum ersten Mal gehört hast, dann solltest Du keinesfalls eigenverantwortlich Geräte prüfen! Die Wiederholungsprüferei ist ein wirklich komplexes Thema, was erhebliches praktisches und theoretisches Wissen erfordert. Neben den einschlägigen VDEs auch z.B. BetrSichG.
    Sind Dir die Risiken und Probleme der Differenzstrommessung denn bekannt..?

    Und was das Thema Erstprüfung / Wiederholungsprüfung betrifft:

    Grob gesagt muss die Erstprüfung erfolgen, bevor das Gerät zum ersten Mal gewerblich genutzt wird. Und dann kommen erst die Wiederholungsprüfungen in regelmässigen Abständen.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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  • buzz
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    • 25. Dezember 2008 um 19:05
    • #5

    So, mal ein ausführliches Statement zum Thema Erstprüfung und Wiederholungsprüfung von Elektrogeräten und zur Auswahl der prüfenden Person... (Achtung, länger, bitte um Rückfragen, falls einzelne Teile unverständlich sein sollten). Ich freue mich auf eine auführliche Diskussion, sofern hierzu Bedarf besteht!

    Jeder Unternehmer in Deutschland ist laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und konkretisierend laut Technischen Regeln zur Betriebssicherheit ( TRBS) dazu verpflichtet, Arbeitnehmern zur Verfügung gestellte Arbeitsmittel regelmässig auf sicheren Zustand hin zu überprüfen. Dies bezieht ich ausdrücklich nicht ausschliesslich auf elektrische Geräte, sondern auf alle Arbeitsmittel! Auf welche Weise das bei elektrischen Geräten zu geschehen hat, legt der Unternehmer (bzw. dessen verantwortliche Elektrofachkraft vEfk) nach einer Gefährdungsbeurteilung fest.

    Im Falle von Elektrogeräten ist vor Inverkehrbringung bzw.erster Nutzung z.B. eine Erstprüfung, später dann z.B. eine regelmässige Wiederholungsprüfung nach VDE 0702 durchzuführen. Nach jeder Änderung hat eine Prüfung nach VDE 0701 zu erfolgen.

    Die vEfk legt auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung sowohl Prüffristen, als auch Prüfschritte fest, welche durchzuführen sind. Diese Verantwortung kann imho auch nicht rechtssicher auf Laien oder (unerfahrene) Elektrofachkräfte (Efk) delegiert werden.


    Es gibt nun viele Wege, die vermeintlich alle nach Rom führen. Zunächst mal der einfachste Weg:

    Man beschäftigt einen Laien, dem man ein Prüfgerät mit eindeutiger Gut-/Schlechtanzeige in die Hand drückt. Da steht er nun, der Laie, in der Hand ein Prüfgerät, unter dem Arm den (die) Ordner mit den Gefährdungsbeurteilungen / Prüfvorschriften und vor Augen ein Haufen Arbeitsmittel, die geprüft werden sollen...

    Dieser Laie jagt nun ein Gerät nach dem Anderen durch den automatischen Prüfablauf und hofft, dass es möglichst wenige Geräte mit Ergebnis „schlecht“ gibt... Ob dabei alle wichtigen Schritte richtig durchgeführt werden, interessiert den Laien nicht, er ist schliesslich laie udn hat nur bedingte Erfahrung, was z.B. eine Sichtkontrolle so alles zu umfassen hat. Die Geräte, die durchfallen, werden dann von einer Efk in Stand gesetzt oder entsorgt. Formell könnte man meinen, dass diese Vorgehensweise ausreicht...

    Der Laie wird dabei aber auf schier unüberwindliche Hindernisse stossen, die Sonderbehandlungen erforden. Beispielsweise seien da Geräte genannt, die zwar SKI sind, aber keinen erreichbaren Messpunkt auf Schutzleiterpotential haben (z.B. Kaffeemaschinen mit beschichteter Warmhalteplatte) oder Geräte, die zwar SKII sind, aber über einen Schukostecker verfügen (Pumpen, Laptopnetzteile etc.), oder Geräte, die gar keinen Schuko- bzw. CEE-Stecker haben (Lastmulticores, Splitboxen etc) und schlieslich auch Geräte, die sich ohne Netzspannung gar nicht einschalten lassen (moderne Dimmer, Maschinen mit Unterspannungsauslöser etc.).
    Ob ein Laie beurteilen kann, wa zu einer Sichtprüfung gehört, setht dann noch auf einem ganz anderen Blatt...
    Letztendlich wird auf diese Weise ein Grossteil der Geräte falsch bzw. nicht vollumfänglich geprüft, was weder im Sinne der BetrSichV ist, noch einen Unternehmer zufriedenstellen kann. Die entstehenden Kosten wegen vermeintlich defekter Geräte, die nur auf Grund von "Nichtbesserwissen" als defekt deklariert werden, stehen dann nochmal auf einem anderen Blatt.

    Der etwas steinigere Weg:
    Die vEfk beauftragt eine Efk mit den Prüfungen und stattet den Prüfer mit mehr Hardware aus, als nur dem Gerät mit Gut-/ Schlechtanzeige. Hier ist dann das know how der Efk gefragt. Eine „Musterlösung“ gibt es für alle möglicherweise auftretenden Sonderfälle nicht.
    Es bleibt der vEfk überlassen, einen Prüfer ("befähigte Person") auszuwählen, der sich mit der Materie so intensiv auskennt, dass die Prüfungen mit einem verwertbaren Ergebnis abgeschlossen werden.

    Was heisst das nun für den einzelnen Prüfer..?
    Der Prüfer muss möglichst fit sein in Bezug auf aktuelle Normen und Vorschriften und über einen grossen aktuellen Erfahrungsschatz der Prüferei verfügen. Sind diese beiden Punkte nicht abgedeckt, werden die zentralen Punkte der Wiederholungsprüfung schlicht und ergreifend nicht erfüllt und die Prüfungen sind das Papier nicht wert, auf dem Sie (hoffentlich) dokumentiert wurden.

    In meinen Augen gibt es nur einen Weg, um wirklich ernstzunehmende Wiederholungsprüfungen durchführen zu könnnen:

    1. Richtige Auswahl des qualifizierten Prüfers („befähigte Person“) durch die vEfk / den Unternehmer.
    2. Richtige Auswahl der Prüfgeräte für den jeweiligen Prüfablauf.
    3. Schulung des Prüfers auf die entsprechenden Prüfgeräte.
    4. Schulung des Prüfers in Bezug auf relevante Normen und Vorschriften.

    Nach diesen ersten Schritten kann man davon ausgehen, dass die Prüfungen zu einem hohen Prozentsatz „richtig“ durchgeführt werden und im Fall des Falles eine rechtliche Sicherheit erreicht wird.

    Alle anderen Wege sind imho reines Wunschdenken, welches im Zweifelsfall hohe Kosten verursacht, jedoch keine rechtliche Absicherung erzielt.

    Ich persönlich mache jährlich tausende Prüfungen und stehe immer wieder vor dem Punkt, dass mir Geräte unter die Finger kommen, bei denen meine bisherige Erfahrung einfach überfordert ist. Da ist dann der Punkt, wo mein Fachwissen gefragt ist, um eine möglichst hohe Sicherheit zu erreichen. Dieses Fachwissen habe ich mir durch Bücher und Seminare, sowie durch den Austausch mit Fachkollegen angeeignet. Ich käme keinesfalls auf die Idee, in diesem Aufgabenbereich eine bis dato im Bereich Wiederholungsprüfungen „unbeleckte“ Efk zu beschäftigen. Das notwendige Normen- und Sachverständnis ist so vielschichtig, dass die korrekte Durchführung dieser Prüfungen ein absolutes Spezialthema ist. Weder in der Berufsausbildung, noch in der Meisterschule wurde dieses Thema auch nur annähernd erschöpfend behandelt.


    Das Thema „Erstprüfungen“ ist ungleich vielschichtiger. Es ist ein grosser Unterschied, ob man eine Erstprüfung z.B. an einem einfachen Gerät wie einer Schuko-Verlängerung durchführt, oder an einem komplexen Elektrogerät. Es gibt wesentlich mehr zu beachten, als die VDE 0701 alleine (die strenggenommen nur für die Prüfung nach Intsnadsetzung Gültigkeit hat, nicht jedoch für Erstprüfungen durch den Hersteller), man haftet als Hersteller für viel mehr, als nur für die augenscheinliche Sicherheit gegen elektrischen Schlag. Beispielsweise sei hier das Thema EMV genannt.
    Nur mal als Gedanke: Man gilt als Hersteller, sobald man einen Par-Scheinwerfer mit einem Schuko-Stecker versieht...

    Was heisst das alles nun für den durchschnittlichen veranstaltungstechnischen Betrieb..?

    1. Eine falsch durchgeführte Prüfung ist genausoviel wert, wie keine Prüfung!
    2. Bevor ich Geld in ein teures Prüfgerät investiere, muss ich mich fragen, ob ich einen Mitarbeiter habe, der fachlich geeignet ist, um damit richtig umzugehen.
    3. Eine Prüfung durch Laien mittels geeignetem Prüfgerät ist eine Gratwanderung. Ich hafte als Unternehmer bzw. vEfk dafür, dass der Laie alle Prüfungen richtig durchführt und bin verpflichtet, die Arbeit des Laien fachlich zu überwachen.
    4. Wenn ich mich auf der rechtlich sicheren Seite befinden möchte, führt kein Weg daran vorbei, einen Spezialisten zu konsultieren.

    Aus oben genannten Gründen wählen viele Unternehmer eine externe Fachkraft für die Wiederhoungsprüfungen. Doch bitte ich zu bedenken, dass der Unternehmer auch hier für den ausgewählten externen Prüfer eine gewisse Haftung übernimmt. Es reicht also nicht, den Dorfelektriker zu beauftragen, der vorher noch nie eine Wiederholungsprüfung gemacht hat. Auch hier muss eine sorgfältige Auswahl erfolgen, es gibt leider viel zu viele Elektriker, die einfach keine Erfahrung auf diesem Spezialgebiet haben.


    Um wieder auf das ursprüngliche Thema zurückzukommen:

    Tobias, siehst Du Dich als „befähigte Person“ im Sinne der TRBS 1203/3?
    Ich empfehle Dir dringend, einschlägige Fachliteratur zu studieren. Hier seien mal folgende „Standardwerke“ genannt:
    - DIN VDE 0701 (aktuelle Fassung!)
    - DIN VDE 0702 (aktuelle Fassung)
    - BetrSichG
    - TRBS
    - VDE Schriftenreihe, Band 120 (Kapitel 9)
    - „Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte“ ISBN 978-3-341-01546-9

    Die beiden VDEs z.B. müssen in Eurem Betrieb sowieso vorhanden sein - wenn dem nicht so sein sollte: dringend beschaffen lassen!

    Im übrigen würde ich dir dringend dazu raten, eine / mehrere Schulung/en bei einem seriösen Träger zu besuchen, um das Thema „Wiederholungsprüfungen“ von unabhängigen Profis nahegebracht zu bekommen. Beispielsweise sei hier die Firma Mebedo http://www.mebedo.de genannt.

    Das Thema "Erstprüfungen" ist so komplex, dass es hier nicht ausführlich und allgemein behandelt werden kann. Soviel kann ich aber sagen: eine korrekte Erstprüfung kann in Anlehnung an die VDE 0701 erfolgen, wenngleich bei jedem zu prüfenden Produkt weitreichendere Vorschriften zum Tragen kommen können. Dies ist in jedem Einzelfall ausführlich zu prüfen und zu dokumentieren.


    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

    edit: Tippfehler & kleine Ergänzung

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    Einmal editiert, zuletzt von buzz (27. Dezember 2008 um 17:15)

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    • 27. Dezember 2008 um 17:09
    • #6

    So, da Tobias ja explizit die Erst- und Wiederholungsprüfung von Verlängerungsleitungen angesprochen hat, hier mal ein paar wenige ketzerische Fragen, die jeweils für Erst- und Wiederholungsprüfung zu beantworten sind.
    Diese Fragen richten sich nicht explizit nur an Tobias, sondern viel mehr an jeden, der sich als "befähigte Person zur Weiderholungsprüfung" nach VDE 0702 sieht!

    1. Welche Prüfschritte würdest Du an der Verlängerungleitung alle durchführen?

    2. Wo befindet sich das Typenschild an der Verlängerungsleitung und welche Daten stehen da drauf?

    3. Was gehört für Dich zur Sichtkontrolle an so einer Verlängerung?
    Stecker, Kupplung, Aussenmantel (Stichprobe oder ganze Länge), Leitungsqualität, Querschnitt, Aderisolierungsfarben, Aderanzahl, Zugentlastungen, Aderendhülsen (sowie deren korrekte Pressung), Anzugsdrehmoment der Kontaktschrauben oder noch etwas mehr oder gar viel weniger..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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    • 27. Dezember 2008 um 21:48
    • #7

    So, nun probier ich es mal. Bin schon gespant.

    Zitat von "buzz"

    1. Welche Prüfschritte würdest Du an der Verlängerungleitung alle durchführen?

    - Messungen: Widerstand des Schutzleiters
    - Isolationsspannung auch gegen evtl. vorhandene Metallschrauben

    Zitat


    2. Wo befindet sich das Typenschild an der Verlängerungsleitung und welche Daten stehen da drauf?

    Hmm.. also sie sind halt eindeutig zu kennzeichnen, um sie dem Prüfprotokoll zuzuordnen. Ansonsten trägt das Kabel (Meist? ist das Vorschrift) eine Kennung, die den Aufbau (3G1.5) und den Typ des Kabels angibt, desweiteren befinden sich auf den 'Steckseiten' der Steckvorrichtungen angaben zu Nennstrom & Spannung (16A/250V). Allerdings wäre ich mir unsicher, ob die fehlende Erkennbarkeit dieser Beschriftungen ein Mangel wäre, speziell dann, wenn das Kabel Schuko und 1.5qmm ist.

    Zitat


    3. Was gehört für Dich zur Sichtkontrolle an so einer Verlängerung?

    JA:

    Stecker, Kupplung, Aussenmantel (ganze Länge). Kabel bei Messung bewegen. Zugentlastung testen, bei Zweifel Stecker aufschrauben und nachschauen.


    NEIN:

    Querschnitt, Aderisolierungsfarben, Aderanzahl, Zugentlastungen, Aderendhülsen (sowie deren korrekte Pressung), Anzugsdrehmoment der Kontaktschrauben.

    Unsicher:

    Leitungsqualität. Ist eher eine Sache des 'Betreibers'. Gerade eine externe Fachkraft kann ja nicht unbedingt abschätzen, ob die Kabelqualität für die aktuelle Verwendung ausreichend ist.


    Grüße aus Bayreuth

    Tomy

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    • 28. Dezember 2008 um 01:41
    • #8
    Zitat von "TomyN"

    NEIN:

    Querschnitt, Aderisolierungsfarben, Aderanzahl, Zugentlastungen, Aderendhülsen (sowie deren korrekte Pressung), Anzugsdrehmoment der Kontaktschrauben.

    Unsicher:

    Leitungsqualität. Ist eher eine Sache des 'Betreibers'. Gerade eine externe Fachkraft kann ja nicht unbedingt abschätzen, ob die Kabelqualität für die aktuelle Verwendung ausreichend ist.


    Grüße aus Bayreuth

    Tomy

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    In meine Augen gehört zu ja noch:
    Querschnitt im Blick auf Leitermaterial und Länge, Aderanzahl (Bauerdrehstorm kann auch durch Kabel entstehen), Zugentlastungen, Aderendhülsen (sowie deren korrekte Pressung), Sauberkeit der Stecker/ Kupplung


    Bei Anzugsdrehmoment der Kontaktschrauben und Aderisolierungsfarben bin ich mir nicht sicher, sind Punkte die auf jeden Fall zu beachten sind, aber wie das genau aussehen sollte kann ich nicht beantworten.

    zu Punkt 1 würde ich hinzufügen:
    - Widerstandsmessung bei allen Leitern
    - Isolationsmessung zwischen den Leitern und der Ummantelllung

    So da fehlt aber noch was, da bin ich mir relativ sicher, aber was?

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    • 28. Dezember 2008 um 08:45
    • #9

    Hi,

    ich denke fast alle Dinge, die Du schreibst, sind Sache des Herstellers.
    Der DIN 0702 ist es erstmal egal, ob das Gerät funktioniert oder nicht, solange es sicher ist.

    Tomy

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  • buzz
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    • 28. Dezember 2008 um 15:14
    • #10

    Erstmal danke für die Antworten!
    Hmmm, im Ursprungsposting wurde ja auch explizit nach der Erstprüfung gefragt, daher auch die vielen Antwortmöglichkeiten, von denen einige wirklich den Umfang einer Wiederholungsprüfung sprengen, aber bei Erstprüfungen unabdingbar sind... Beispielsweise wurde im Ursprungsposting die selbstgebaute Schukoverlängerung genannt, daher auch dieses Beispiel.
    Ich mache mal "ketzerisch" weiter:

    TomyN: Dir als Prüfer liegt eine, vom Kunden selbstgebaute, Verlängerungsleitung ohne jeden Aufdruck vor, die mit Schukostecker und -Kupplung versehen ist. Schraubst Du bei der Prüfung eine Seite auf, um den Querschnitt zu überprüfen oder fragst Du den "Hersteller" nach Erstprüfungsprotokoll / Konformitätserklärung oder..?

    @all:
    Wie prüft ein Laie oder eine unbeleckte Efk so eine Leitung bei der Wiederholungsprüfung?

    Ich persönlich mache bei deratigen Konstruktionen keine Kompromisse und prüfe wie bei einer Erstprüfung, weil ich persönlich für die Richtigkeit meiner Prüfergebnisse und somit auch für die Sicherheit des Arbeitsmittels verantwortlich bin.

    Beispiel: eine Schukoverlängerung aus H05VV-F 3G0,5mm² (deren Hersteller nicht mehr ausfindig zu machen ist) raucht bei einer Veranstaltung ab, da über dem Limit betrieben (Last so bei knapp 16A@230V). Es kommt ein Mensch wegen dieser Leitung zu Schaden. Der Eigentümer der Leitung kommt mit meinem Prüfprotokoll zu Gericht und sagt, die Leitung war wiederholungsgeprüft und in Ordnung, Ihm hat niemand gesagt, dass die Leitung nicht mit 16A belastbar ist - wer hat dann den Ärger am Hals..? Klar, in erster Linie der Errichter der Anlage, aber dann..?

    Das mit der Leitungsqualität ist auch so eine Sache, in der VDE 0702 steht sinngemäss, dass bei der Wiederholungsprüfung (Sichtprüfung) geprüft werden soll, ob sich das Gerät fü den Einsatzort eignet. Wenn ich also Verlängerungen eines veranstaltungstechnischen Betriebs, der auch Outdoor-Jobs bearbeitet, prüfe, muss ich dann davon ausgehen, dass eine Verlängerung, die nicht mindestens aus H07RN-F angefertigt ist, generell für diesen Betrieb ungeeignet ist..? Wie seht Ihr in diesem Zusammenhang übliche Kaltgeräteanschlussleitungen aus H05VV-F bei anzunehmenden Outdoorbetrieb..?

    Um noch mal kurz auf das Typenschild zu kommen: Im automatischen Prüfablauf meines Secutests wird explizit nach der Lesbarkeit des Typenschildes gefragt, ohne Häkchen an dieser Stelle bricht das Gerät die Prüfung sofort ab Meldung: "Nicht in Ordnung". Die Kennzeichnung an Stecker und Kupplung sehe ich ja noch als "Nottypenschild" an, aber wenn nichts auf der Leitung steht, oder der Aufdruck einfach nicht mehr lesbar ist..?

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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    • 28. Dezember 2008 um 17:35
    • #11

    Hi,

    ich denke, man soll nicht zu viele Fragen hier reinpacken.
    Wenn wir hier von den 'Laien-Prüfern' reden, dann gehe ich davon aus, dass er Betriebsmittel prüft, die zum einen eine Erstprüfung durch eine Elektrofachkraft hinter sich haben, und zum anderen nur das prüft, was er kennt. Wenn da eine 3*0.75qmm Leitung dabei ist, die ganz anders aussieht (meist ist sie auch noch weiss), dann erwarte ich, dass er diese Leitung auf die Seite legt, und zur EFK sagt 'Schau dir das mal an'.
    Ich mache keine Prüfung bei anderen. Wenn mir allerdings eine Leitung 3*0.5 in die Finger käme, dann würde ich sie wahrscheinlich gleich aus dem Verkehr ziehen. Ansonsten würde ich eine deutlich lesbare Beschriftung erwarten, die auf die verminderte Belastung hinweist, sonst -> FAIL

    Tomy

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  • tobias beck
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    • 28. Dezember 2008 um 19:48
    • #12

    Ich habe doch erwähnt, dass ich gelernter und geprüfter Industrieelektroniker bin. Ich arbeite im Schaltschrankbau eines großen, weltweit agierenden Industriebetriebs und dazu muss ich die Tabelle mit den Leitungsquerschnitten und deren max. erlaubte Belastung quasi auswendig können. Klar, werden die Schränke noch geprüft, aber die Auswahl der Querschnitte und Farben erfolgt i.d. Regel durch den Verdrahter. Ich weiß also sehr wohl, wie man eine Schuko- oder Drehstromleitung fertigt und auch wie stark man Schrauben in den Steckern und Kupplungen anzieht. Ich denke, jedes Chinakabel ist da schlechter verarbeitet, z. B. weil ich überall Kragenhülsen fachgerecht verpresst habe.

    Ich glaube nicht, dass ich mich hier nicht rechtfertigen muss, wie ich Schukoleitungen prüfe.


    buzz: Ich werde die BGV A 3 Prüfung jetzt nach besten Wissen und Gewissen durchführen, alle Leitungen, Geräte, usw. sorgsamst prüfen und hoffe, dass du damit leben kannst, dass du nicht der Einzige bist, der das kann.

    edith: Im Zweifelsfalle steht mir der Elektromeister zur Seite, der mir das Prüfgerät leiht. Vll. zweifeln wir seine Qualifikation auch noch an...

    Sorry, dass ich etwas gereizt reagiere, aber du zweifelst meine Qualifikationen an, obwohl du mich nichtmal kennst.

    Was ist eine Signatur?!

  • fabio hermann
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    • 28. Dezember 2008 um 20:31
    • #13

    Lies dir deine Ausgangsfragestellung nochmal durch, dann mekrst du, dass die Antworten passend sich und dich hier niemand angreift.
    Grade im Elektrobereich ist es eher selten, dass man so ausführlich Antworten mit so viel Hilfestellung und so wenig Kritik erhält

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  • buzz
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    • 29. Dezember 2008 um 07:35
    • #14

    Tobias:
    Moooment mal!
    Wenn ich Dich hätte persönlich angreifen wollen, dann hätte das ganz anders geklungen!
    Ich möchte lediglich für das Thema Wiederholungsprüfungen sensibilisieren! Ich bin auch nicht der Meinung, dass ich der einzige Mensch wäre, der Wiederholungsprüfungen richtig durchführt, vielmehr weiss ich, dass ich durch meine fast täglich Praxis laufend dazulerne. Ich für meinen Teil sehe die Prüferei als ständigen Lernprozess, der, wenn einmal unterbrochen, nur schwer wieder in Gang zu bringen ist.

    Wenn Du Dich als befähigte Person im Sinne der TRBS 1203/3 siehst, ist doch alles prima! Wenn Du daran Zweifel hast (und das lese ich aus Deinem Ursprungsposting so heraus), dann solltest Du Dich fortbilden - so einfach ist das.
    Ich zitiere mal beispielhaft:

    Zitat von "TRBS1203.3

    Zeitnahe berufliche Tätigkeit

    Die befähigte Person für die Prüfungen zum Schutz vor elektrischen Gefährdungen muss
    - über die für die vorgesehenen Prüfaufgaben im Einzelnen erforderlichen Kenntnisse der Elektrotechnik sowie der relevanten technischen Regeln verfügen und
    - diese Kenntnisse aktualisieren, zum Beispiel durch Teilnahme an Schulungen oder an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch.

    Zur "befähigten Person" gehört imho auch, dass man seine Prüfgeräte in- und auswendig kennt und sich vor Allem dem Unterschied zwischen "Erstprüfung", "Prüfung nach Instandsetzung oder Reparatur" und einer "Wiederholungsprüfung" bewusst ist und zwar nicht nur bezüglich der Begriffe, sondern auch bezüglich aller relevanten Prüfschritte.

    Ich spare es mir, auf jeden einzelnen Punkt Deines letzten Postings detailiert einzugehen, aber eine Frage sei doch noch erlaubt:

    Zitat von "Tobias Beck"

    Ich weiß also sehr wohl (...) wie stark man Schrauben in den Steckern und Kupplungen anzieht

    Wie stark denn..? Nach Gefühl, oder mit einem kalibrierten Drehmomentschraubendreher / -Schlüssel. Woher kennst Du die notwendigen Drehmomente der einzelnen Komponenten?

    Es geht mir nicht darum, Dir fachliche Inkompetenz zu unterstellen, jedoch geht es bei Erstprüfungen eben doch um wesentlich mehr, als die augenscheinliche Funktionsfähigkeit.

    Also sei bitte nicht beleidigt, sondern sieh' meine Erläuterungen und Rückfragen einfach als Ansporn, besser zu werden bzw. vorhandene Lücken zu füllen.

    Gruß aus Nürnberg,

    buzz

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  • tobias beck
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    • 29. Dezember 2008 um 10:04
    • #15

    ok, mach ich, danke für deine Hilfe.

    Wenn du beim Schaltschrankverdrahten 120 Schützklemmen (Hauptstromkreis) von Hand nachziehen musst, bestimmte Elektronikgeräte von Hand (nicht mit dem Schrauber) anziehen musst, der Sensibilität wegen, das Ganze mind. 1x pro Woche machst, glaub mir, dann bekommt man ein Gefühl dafür. Im übrigen liegt im Normalfall den meisten Betreibsmittel eine Anleitung bei, auf denen steht, wie stark man Klemmen, Zugentlaststung, usw. anzieht.

    Gruß

    Tobias Beck

    Was ist eine Signatur?!

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    1
    • 29. Dezember 2008 um 10:21
    • #16

    Mal ein paar Gedanken dazu:

    1.) Wir können natürlich alles streng nach den Buchstaben aller Erkenntnisquellen machen, also beispielsweise auch für den Cynch->Klinke-Adapter ein Prüfbuch anlegen und den regelmäßig zur Wiederholungsprüfung schicken. Erfahrungsgemäß hat man dann aber keine Zeit und keinen Kopf mehr für die wirklichen Gefährdungen.

    Ich erlaube mir daher, für ein gewisses Augenmaß zu plädieren, auch vor dem Hintergrund, dass sonst etliche Kollegen mit den Worten "das kann ich ohnehin nicht richtig machen" gar nichts mehr machen.

    Wobei natürlich ganz klar gilt: Im Moment wird insgesamt zu wenig geprüft. Viel zu wenig.

    2.) Zum Thema Querschnitt: Eigentlich setzen wir nach DIN VDE 0100-711.52 mindestens 1,5 mm² ein.

    Wobei ich mir erlaube, Geräteanschlussleitungen (auch solche mit Kaltgerätesteckverbinder) als Bestandteil des Gerätes anzusehen, ich ignoriere also Kabeltyp und Querschnitt und prüfe das auch nicht einzeln. Weil: Was soll schon passieren, wenn da hinten im Siderack eine Kaltgeräteleitung ist, die nicht in Gummi und nur mit 0,75 mm² ist? (Ganz im Sinne des ArbSchG: Ich mache eine Gefährdungsanalyse und leite davon die erforderlichen Maßnahmen ab)

    3.) Bei einer Wiederholungsprüfung öffne ich eigentlich ohne entsprechende Verdachtsmomente kein Gerät. Bei einer Leitung würde ich also auch nicht das Anzugsmoment der Schrauben prüfen.

    Uneigentlich weiß ich, dass dies - gerade bei selbstgefertigten Leitungen - oft die wichtigste Prüfung überhaupt ist.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • heinzerl2000
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    • 4. Januar 2009 um 10:45
    • #17

    @ Admin, Cinch- Klinke fällt aber nicht in die VDE 100, oder? :D
    aber ich geb dir völlig Recht, was deine Herangehensweise angeht, du benutzt deinen gesunden Menschenverstand.
    Gerade der lässt aber mit der Anhäufung von Personal nach, wenn man nicht jemanden explizit als verantwortlich erklärt. Das wird dann auch gerne mal ein EUP und daür brauchts dann Regeln und nen "Gut/Schlecht" Messgerät. Ansonsten gehe ich mit deiner Meinung absolut konform,
    Augen auf und das Risiko vor Augen hift mehr wie ein 1000 Seiten Regelwerk oder ABS, ASR, Lenkassistent und Airbag :D

    Ausserdem muss ich hier mal ne Lanze für die VA Branche brechen, ich habe mit vielen Berufsgruppen gearbeitet, aber nirgends war das Bewußtsein für Gefahrenpotentiale höher als hier. Ich arbeite mit einer Eventtechnikfirma aus dem Großraum Hannover zusammen, für die ich regelmäßig Mess- und Übergabeprotokolle erstelle.

    Nichts ist so schlecht, dass es nicht noch als abschreckendes Beispiel dienen kann!

  • ADMIN
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    • 5. Januar 2009 um 09:16
    • #18
    Zitat von "Heinzerl2000"

    @ Admin, Cinch- Klinke fällt aber nicht in die VDE 100, oder? :D

    Zumindest nicht bei bestimmungsgemäßer Verwendung... :wink:

    Wohl aber BGV A3.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • chris neumann
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    • 21. Januar 2009 um 15:48
    • #19

    Prüfe wie buzz auch jählich mehrer tausend Geräte, stimme dem Admin aber prinzipiell zu.
    Das Zauberwort heißt Gefährdungsbeurteilung. Prüfe wie Du auch das Kaltgeräte Kabel als Einheit mit dem eigentlichen Gerät. Anders wäre es sicherlich lukrativer für mich, ist aber in den meisten Fällen nicht nötig.

    Zu Buzz:

    Die VDE 0701 und 0702 gibt es als solche nicht mehr. Auf Grund verschiedener Diskrepanzen wurden sie zur VDE 0701/0702 zusammen gefasst.
    Laien haben prinzipiell nichts mit der Prüfung elektr. Betriebsmittel im Sinne der BGV A3 am Hut.
    Diese darf grundsätzlich nur von EFK`s durchgeführt werden.
    Ausnahme: Wiederholungsprüfung bei Verwendung geeigneter Messgeräte ( Rot/grün) auch von EuP durch geführt werden. Dies allerdings nur unter LEitungund Aufsicht einer EFK. Diese wird hierdurch zur vEfK.
    Unter Leitung und Aufsicht bedeutet hierbei nicht das die EFK permanent neben der EUP stehen muss. Festgeschriebene Zeiträume in den Aufsicht geführt oder kontrolliert werden muss gibt es ebenfalls nicht.
    Die Verantwortung zum festlegen dieser Zeiträume liegt allein bei der vEfK. Sie legt die Zeiträume fest in denen sie Aufsicht und und Kontrolle ausübt. Die Abstände zwischen den "Kontrollen" können z.B. auf Grund der zu prüfenden Betriebsmittel oder auch der "Fähigkeit" der EuP varieren.
    Aber wie gesagt, festzulegen hat diese letztendlich die EFK.

    Wenn Wir in Unternehmen als Dienstleister prüfen, kommt es auch schonmal vor das bei uns eine EuP mit prüft. Wenn Fragen auftauchen, zieht sie die EFK hinzu.
    Aber sind wir doch mal ehrlich, 95% aller Geräteprüfungen sind Routine und bedürfen keinerlei weitgehende Kenntnisse.

    Klar gibts Ausnahmen wie Wasserkocher, einige Ventilatoren, Kaffeemaschinen etc. aber geräde bei Betriebsmittel im Büro hab ich keinerlei Schwierigkeiten eine EuP einzusetzen.

    Gruß

    chris

    buzz: wie Dokumentierst Du Deine Prüfungen, bzw. mit welchen Messgeräten arbeitest Du?

    Kann mir mal endlich jemand einen Elektriker schicken?! Sonst muss ich heute abend wieder die Kerze nehmen.

    (Orginalauszug aus einem Schreiben einer Mieterin an Ihre Wohnungsbaugesellschaft)

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